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   BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 182/78   

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BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 182/78 (https://dejure.org/1979,5161)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1979 - VIII ZR 182/78 (https://dejure.org/1979,5161)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 182/78 (https://dejure.org/1979,5161)
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  • BGH, 30.05.1979 - VIII ZR 232/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Veräußerungserlös - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 182/78
    Dies und die Befugnis des Revisionsgerichts zur unbeschränkten Nachprüfung der Auslegung der hier maßgebenden Formularklausel hat der erkennende Senat bereits in zwei zu denselben AEZB der Gemeinschuldnerin ergangenen Entscheidungen ausgesprochen (Urteile vom 25. Oktober 1978 - VIII ZR 206/77 = NJW 1979, 213 = WM 1978, 1322 - und vom 30. Mai 1979 - VIII ZR 232/78 = NJW 1979, 2199 = WM 1979, 805).

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb geboten, weil im vorliegenden Fall - anders als in den Senatsurteilen vom 25. Oktober 1978 und vom 30. Mai 1979 (a.a.O.) - die Klägerin der Gemeinschuldnerin auch nach Abschluß des Konditionsvertrages den Inhalt ihrer AGB auf ihren Lieferscheinen und Rechnungen zugehen ließ.

    Zutreffend und von der Revision als ihr günstig nicht in Zweifel gezogen geht das Berufungsgericht davon aus, daß der Verkäufer auch bei entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen vor oder bei der Übergabe der Kaufsache wirksam einen Eigentumsvorbehalt mit der Wirkung erklären kann, daß bei Zustimmung des Käufers das Eigentum bedingt übergeht und bei Widerspruch der Eigentumsübergang nicht zustande kommt (BGHZ 64, 395, 397 m.w.N.; Senatsurteile vom 25. Oktober 1978 und vom 30. Mai 1979 - a.a.O. -).

  • BGH, 09.07.1975 - VIII ZR 89/74

    Vertragswidriger Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 182/78
    Zutreffend und von der Revision als ihr günstig nicht in Zweifel gezogen geht das Berufungsgericht davon aus, daß der Verkäufer auch bei entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen vor oder bei der Übergabe der Kaufsache wirksam einen Eigentumsvorbehalt mit der Wirkung erklären kann, daß bei Zustimmung des Käufers das Eigentum bedingt übergeht und bei Widerspruch der Eigentumsübergang nicht zustande kommt (BGHZ 64, 395, 397 m.w.N.; Senatsurteile vom 25. Oktober 1978 und vom 30. Mai 1979 - a.a.O. -).
  • BGH, 25.10.1978 - VIII ZR 206/77

    Rumflaschen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 182/78
    Dies und die Befugnis des Revisionsgerichts zur unbeschränkten Nachprüfung der Auslegung der hier maßgebenden Formularklausel hat der erkennende Senat bereits in zwei zu denselben AEZB der Gemeinschuldnerin ergangenen Entscheidungen ausgesprochen (Urteile vom 25. Oktober 1978 - VIII ZR 206/77 = NJW 1979, 213 = WM 1978, 1322 - und vom 30. Mai 1979 - VIII ZR 232/78 = NJW 1979, 2199 = WM 1979, 805).
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